Ihre Hilfe in Form einer Spende
ist steuerlich anerkannt

  • Finanzielles Engagement für gemeinnützige Zwecke genießt steuerliche Privilegien.
  • Ihren Beitrag können Sie im Jahr der Zuwendung und in Folgejahren im Rahmen der Steuererklärung geltend machen.
  • Vermächtnisse und Schenkungen an gemeinnützige Stiftungen sind von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit.

Lassen Sie sich beraten und helfen Sie!