Ihre Hilfe in Form einer Spende
ist steuerlich anerkannt
- Finanzielles Engagement für gemeinnützige Zwecke genießt steuerliche Privilegien.
- Ihren Beitrag können Sie im Jahr der Zuwendung und in Folgejahren im Rahmen der Steuererklärung geltend machen.
- Vermächtnisse und Schenkungen an gemeinnützige Stiftungen sind von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit.
Lassen Sie sich beraten und helfen Sie!